HU + AU
Die Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert.
Sollte Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung anstehen, können Sie diese amtliche Prüfung* schnell und bequem bei uns durchführen lassen.
* Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation.
Häufig gestellte Fragen:
1Wer führt die Abgas- und Hauptuntersuchung durch?
Die Hauptuntersuchung erfolgt ausschließlich durch autorisierte Prüforganisationen, wie etwa die DEKRA. Wenn Sie sich für eine komplette Hauptuntersuchung bei uns entscheiden, kommt ein zugelassener Sachverständiger zu uns ins Haus und führt die HU durch.
2Wann muss die Hauptuntersuchung erfolgen?
Wann Ihre nächste Hauptuntersuchung fällig ist, können Sie leicht an der HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen: Die Angabe des Jahres befindet sich im Zentrum der Plakette, die Zahl oben in der Mitte bezeichnet den Monat. Auch in Ihrem Fahrzeugschein ist der Termin vermerkt.
Die erste Prüfung eines Pkw steht nach drei Jahren an, das Intervall für alle weiteren Hauptuntersuchungen beträgt zwei Jahre. Da die Abgasuntersuchung mittlerweile im Rahmen der HU erfolgt, gelten hier die gleichen Termine. (Achtung: Für Gewerbefahrzeuge gelten andere Regelungen!)
3Wann kann ich die Abgas- und Hauptuntersuchung durchführen lassen?
Die Abgasuntersuchung kann täglich durchgeführt werden.
Für die Hauptuntersuchung kommt jeden Dienstag und Freitag um 15.00 Uhr ein DEKRA-Sachverständiger zu uns ins Haus.