Sicherheitsprüfung


Während die Halter eines PKW ihr Fahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung bringen müssen, haben die Halter von Nutzfahrzeugen wie LKW oder Bussen zusätzlich die Pflicht, das Fahrzeug regelmäßig einer Sicherheitsprüfung (SP) zu unterziehen. Die Überprüfung bezieht sich auf folgende 5 sicherheitsrelevante Baugruppen:

  • Lenkanlage
  • Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell
  • Räder und Bereifung
  • Bremsanlage

Häufig gestellte Fragen:

1Welche Fahrzeuge sind von der Sicherheitsprüfung betroffen?
Diese Fahrzeuge sind betroffen: Kraftomnibusse (KOM), Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (> 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht), Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (> 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht), Zugmaschinen (> 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht), Schwere Anhänger (> 10 t zulässiges Gesamtgewicht)
2Woran kann ich erkennen, wann mein Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung benötigt?
Als sichtbares Zeichen für die bestandene Prüfung erhält Ihr Fahrzeug eine entsprechende Prüfmarke auf dem Schild für die Sicherheitsprüfung. Dort ist auch das Datum für die nächste Sicherheitsprüfung vermerkt. Zusätzlich wird die Prüfung und die neue Frist in einem Prüfbuch eingetragen, wo auch das Prüfprotokoll abgeheftet wird.
3Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen, wenn ich die Frist überschreite?
Bei bis zu 2 Monaten entsteht eine Strafe von 15,00 €; 2 bis 4 Monate: 25,00 €; 4 bis 8 Monate: 60,00 € + 1 Punkt und bei mehr als 8 Monate sind es 75,00 € + 1 Punkt.